Jobs in den Ferien
Beiträge zur Sozialversicherung?
Infos für Schüler
Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung:
Versicherungsfreiheit besteht, wenn die Beschäftigung auf nicht mehr als zwei Monate mit mindestens fünf Arbeitstagen pro Woche oder andernfalls auf 50 Arbeitstage beschränkt ist.