Hartz-IV und eigene Wohnung

Auszug aus dem Elternhaus

Wer als Unter-25-Jähriger Hartz-IV empfängt und von daheim ausziehen möchte, hat dies gut zu begründen. Vertretbar wären z.B. "schwerwiegende soziale Gründe" oder Eingliederung in den Arbeitsmarkt, d.h. wenn ein entfernter Wohnsitz mehr Aussichten auf einen Arbeitplatz eröffnete.