Pflichtpraktika für die Hochschule
Ausgenutzt als billige Arbeitskraft?
Mindestvergütung bei Studentenpraktika
Während des Studiums stehen oft Pflichtpraktika an, mit denen Studenten natürlich einige Erwartungen verknüpfen. Dass diese nicht immer erfüllt werden, bringt das Leben so mit sich. Hier eine kleine (Vor-)Warnung:
In vielen Unternehmen erledigen Praktikanten die Arbeit eines regulären Angestellten. Eine prima Sache zur Wissensvertiefung, die allerdings unmoralisch wird, wenn der Arbeitgeber seine Angestellten durch Praktikanten ersetzt. Grundsätzlich gilt: Praktika dienen dem Wissenserwerb und der beruflichen Orientierung, weshalb auf diesen Aspekten auch der Schwerpunkt liegen sollte.
Fühlt man sich als billiger Arbeiter ausgenutzt, wende man sich an Personal- oder Betriebsrat, Azubi- und Jugendvertretung oder die Gewerkschaft. Ggf. steht der Gerichtsweg offen, auf dem man im Nachhinein ein ordentliches Gehalt einklagen kann. Lange Praktika vermeide man, da der Wissenserwerb dadurch nicht größer wird und man oft reguläre Beschäftigte verdrängt.
Ein fester Ansprechpartner bietet sich beim Praktikum ebenso an wie ein Ausbildungsplan, der z.B. einen Wechsel zwischen den Abteilungen vorsieht.
Vergütung: Monatlich mindestens 300 Euro (während des Studiums) bzw. 600 Euro (nach dem Studium). Hier beachte man die BaföG-Anrechnung.