Schul- oder Erziehungspflicht?

Auf die Penne gehen ist Mist ...

Kein Entrinnen durch Angucken der Südhalbkugel

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat gesprochen (Az 2 K 1803/04) ! Selbst eine wundervolle Bildungsreise nach Neuseeland besteht nicht gegen unsere Schulen.

Unbotmäßige Eltern - schlimme Schüler

Das Gericht wies die Klage von Eltern ab, die mit ihren schulpflichtigen Gören schon vor Beginn der Schulferien in den Urlaub abgedampft waren. Sie hätten ihrem bildungshungrigen Nachwuchs die Südhalbkugel der Welt zeigen wollten und damit ihr natürliches Elternrecht wahrgenommen, erklärten sie zur Begründung.
Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Schulrektors, der eine Unterrichtsbefreiung abgelehnt hatte. "Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag und die zu seiner Konkretisierung erlassene allgemeine Schulpflicht beschränken in zulässiger Weise das elterliche Erziehungsrecht", heißt es in dem Urteil.

Lieber reisen als trauern

Wichtige persönliche Gründe für eine Beurlaubung seien etwa ein Wohnungswechsel, eine schwere Erkrankung oder ein Todesfall in der Familie. Bei den Klägern liege ein solcher Grund nicht vor.

Bockige Eltern und Billigflüge

Die Eltern nahmen ihre Töchter trotz des Verbots zwei Wochen vor Beginn der Weihnachtsferien aus dem Unterricht, weswegen ein Bußgeldverfahren gegen sie eingeleitet wurde. Es handele sich um keinen Einzelfall, sagte eine Mitarbeiterin des Oberschulamts Freiburg auf Anfrage: "Leider haben die Schulleitungen zunehmend Anträge von Eltern, die zum Beispiel wegen billigerer Flüge ihre Kinder schon vor Beginn der Ferien aus dem Unterricht nehmen wollen."

Tja, was meinen wir? Nun, Auswandern nach England. Da existiert keine Schul-, sondern nur eine Erziehungspflicht. Eltern, die nachweisen, ihre Bälger nach den Richtlininen zu erziehen, einen Privatlehrer engagieren oder wie auch immer, nun, die können die lieben Kleinen befreien lassen.