Gerichtsverhandlung wegen Bestechung
Die Idee liegt leider erschreckend nahe: Wenn die geistigen Voraussetzungen zum Erwerb eines Doktortitels fehlen, kauft man sich eben einen. So offen darf das natürlich nicht vor sich gehen, aber trotz Tünche und Umwegen bleibt die Handlung dennoch dieselbe.
Erst kürzlich kam ein solcher Fall vor das Landgericht Hildesheim. Der Leiter einer Promotionsberatung hatte einen Juraprofessor häufig bestochen, so dass er nun für dreieinhalb Jahre hinter Gitter wandert. Zudem hat er 75 000 Euro Strafe zu zahlen.
Der Angeklagte verteidigte sich mit der Unkenntnis darüber, dass derartige Zahlungen strafbar seien. Das Gericht widersprach dem, da die Zahlungen vertuscht wurden. Hätte der Angeklagte tatsächlich ein gutes Gewissen gehabt, hätte er offen gezahlt.
Der bestochene Professor bekam 2050 Euro für die Übernahme eines künftigen Promovierenden, und nach erfolgreicher Doktorarbeit noch einmal dasselbe.
Die Sache Guttenberg und Genossen wollen wir hier nicht wieder aufwärmen. Hier findet man aber etwas, um solche Leute sowie alle weiteren Bösewichte, Lehrer, Exen, Nachbarn usw. zu beglücken.