Wo sind die besten Ferienjobs?

Jobben: Rechtliches und Tipps

Brötchen verdienen: Gastronomie, Fabriken, Büros

Wie jedes Jahr suchen wieder zahlreiche Schüler und Studenten einen Ferienjob.
Klassiker sind das Kellnern in der Gastronomie, das Austragen von Zeitungen oder Werbematerial, Stellen in der Produktion in Fabriken bis hin zu Tätigkeiten im Büro: die Vielfalt ist groß. Insgesamt eine lohnende Angelegenheit für beide Parteien, Jobsuchende und Arbeitgeber.

Jobratgeber auch fürs Ausland: Animateure, Tourismus, Landwirtschaft, Workcamps ...

Schüler sammeln so praktische Erfahrungen im Arbeitsleben während die  Unternehmer Bedarfsspitzen im Betrieb ausgleichen können, z.B. in der Getränkeindustrie oder im im Fremdenverkehr, wo zur Sommerzeit besonders viel los ist, aber auch in der Produktion, denn natürlich will auch das Stammpersonal am liebsten im Sommer Urlaub machen.
Wer ordentlich verdient, zahlt ab 900 Euro Lohn Steuern, die aber per Einkommensteuererklärung wieder zurückgeholt werden können. Eine Altersgrenze dazu besteht nicht.

Schüler, die eine eine Lohnsteuerkarte vorweisen, werden die Steuern nach der entsprechenden Steuerklasse auf der Bescheinigung berechnet. Andernfalls behalten die Arbeitgeber pauschal 25 Prozent Steuern vom Bruttolohn fürs  Finanzamt ein, womit alle Steuern abgegolten und keine weitere Erklärungen mehr gegenüber dem Finanzamt abzugeben sind.

Da Ferienjobs naturgemäß zeitlich auf wenige Wochen begrenzt sind, erfolgt in der Regel eine Befreiung von Sozialabgaben.
Allerdings: Wird der Ferienarbeit an mehr als 50 Tagen oder bei einer Fünf-Tage-Woche zwei Monate am Stück nachgegangen, so werden Sozialabgaben fällig.
Aufzupassen gilt es, wenn Schüler in ihren letzten Schulferien jobben, denn bei einer anschließende Ausbildung nach den Sommerferien wird die Ferientätigkeit sozialversicherungspflichtig.

Bei volljährigem Nachwuchs ist ferner auf den Anspruch auf den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zu achten, denn bei besonders gut bezahlten Stellen kann er verlorengehen. Die jährlichen Einkünfte des Kindes dürfen nämlich nicht 8004 Euro übersteigen. Von den Einnahmen lassen sich aber Werbungskosten und alle Sozialversicherungsbeiträge in Abzug bringen.

Hartz-IV-Familien:
Hier dürfen Schüler ihr Taschengeld aufbessern, ohne dass dies steuerliche Auswirkungen auf die staatliche Unterstützung der Eltern hätte. Bis zu 1200 Euro pro Kalenderjahr sind anrechnungsfrei. Dies gilt für eine Tätigkeit von bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr in den Schulferien.
Bei Jugendlichen, die in den letzten Ferien nach Schulabschluss einem Ferienjob ausüben und danach keine berufsbildende Schule, sondern ein Studium, eine Ausbildung oder einen Job aufnehmen, gilt diese Regel nicht.

Sollte es jemanden ins Ausland ziehen, in Europa, Frankreich, Spanien, Italien, England oder auch weiter, so ist hier ein Titel mit weiteren Tipps: Jobben Weltweit.

Neuigkeiten: