Ferienjobs

Schülerjobs

Konkurrenz bei Ferienjobbern

Während Schüler in der Vergangenheit ziemlich einfach passende Jobs ergattern könnten, am Fließband Bauteile sortiert oder im Supermarkt an der Kasse gesessen, haben ist die Lage heute vertrackter.
Die Agenturen für Arbeit haben sich so gut wie ganz aus der Ferienjobvermittlung ausgeklinkt, denn es melden sich einfach zu wenig Betriebe.
Dabei geht der Nachfrage nach Arbeitskräften natürlich nicht aus, aber mit der Flexibilisierung der Arbeitszeit und der Einführung von Minijobs entwickelt sie sich anders.
Die heutigen Arbeitszeitmodelle erlauben es den Unternehmen, sich flexibler auf Schwankungen bei der Produktion einzustellen als vor zwanzig Jahren, dies auch zu Ferienzeiten. Zudem ließ die Einführung der Minijobs 2003 die Zahl geringfügig Beschäftigter hochschnellen. Viele dieser Stellen gingen einst an Ferienjobber, währen sie heutzutage großteils von Hausfrauen, Rentnern oder Arbeitnehmer im Nebenjob übernommen werden. Für Schüler bedeutet das einfach eine schärfere Konkurrenz.
Weiterer Gesichspunkt: Wegen der Alterung der Gesellschaft bzw. weniger Kindern gibt es immer weniger Beschäftigte, die während der Schulferien Urlaub nehmen und am Arbeitsplatz vertreten werden müssen.

Wie eine gute Stelle ergattern?

Über Praktika bieten sich gute Chancen. Wer in einer Branche, einen Bereich, einsteigt, der ihn interessiert, hat gute Aussichten, das Praktikum in einen Nebenjob verwandeln zu können, vielleicht sogar in einen Ausbildungsplatz. Viele Unternehmen erleichtern sich derart die Suche nach qualifizierten Auszubildenden und binden sie gerne über Praktika oder Ferienjobs an ihr Unternehmen.

Weitere Möglichkeiten bestehen über Initiativbewerbungen. Grade, wer präzise Vorstellungen hat und sich als flexibel erweist, hat gute Chancen.
Zur Auffüllung ihrer Kasse suchen immer mehr junge Leute auch außerhalb der Ferien einen Aushilfsjob, am Wochenende oder auch stundenweise. Hier gilt es natürlich, sich Grenzen zu setzen, um die Leistungen in der Schule oder im Studium nicht zu gefährden. Manche Jugendliche gelangen sicher über Beziehungen an geeignete Stellen, andere verdienen etwas in der Nachbarschaft dazu, indem sie während der Urlaubszeit diverse Dienstleistungen anbieten: Versorgung von Haustieren und Pflanzen, Putzdienste anbietet o.ä.
Die aussichtsreichsten Branchen sind wie eh und je die Gastronomie, das Baugewerbe, der Handwerk, die Handel, Lager- oder Landwirtschaft, die Getränkeindustrie und der Fremdenverkehr.

Verdienst

Der Lohn ist Verhandlungssache und schwankt je nach Branche, auch regional. Aktuell steht zur Debatte, die Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn auch auf Ferienjobber anzuwenden, nach Befürchtungen vieler, eine Jobbremse, da sie die Firmen zu sehr belasten könnte.
Die Entlohnung soll grundsätzlich angemessen ausfallen und im Wesentlichen die gleichen Kriterien berücksichtigen, wie bei anderen Arbeitnehmergruppen auch. Ein Status als Ferienjobber sollte nicht schon von vorneherein eine niedrigere Entlohnung bedeuten. Diese müsste begründet sein mit fehlender Qualifikation oder Erfahrung, geringerer Komplexität der Aufgabe oder einer geringeren Verantwortung.
Das Einkommen aus Ferienjobs, egal wie hoch, hat übrigens keinen Einfluss auf das Kindergeld.

Gesetzliches

Ferienjobs wie alle derartigen Tätigkeiten von Kindern und Jugendlichen unterliegen den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Es soll Minderjährige vor Überlastung schützen und verhindern, dass Kinder und Jugendliche zu früh, zu lange und zu schwer arbeiten oder sich in Gefahr bringen.

Kinder unter 13 Jahren dürfen prinzipiell überhaupt nicht arbeiten.
Dreizehn- bis Fünfzehnjährige dürfen mit Zustimmung der Elter zwischen 8 und 18 Uhr leichte Arbeiten übernehmen, wenn diese ihre Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung nicht gefährden und dem Schulbesuch nicht abträglich sind. Sie dürfen nicht mehr als zwei Stunden, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben drei Stunden täglich, tätig sein.

Jugendliche zwischen 15 und 18 dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten.
In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden pro Doppelwoche beschäftigt werden.
Jugendlichen unter sechzen Jahren dürfen nur zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden.
16- bis 18-Jährige dürfen im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, in der Landwirtschaft ab 5 und bis 21 Uhr und in Bäckereien ab 5 Uhr beschäftigt werden

Näheres im Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend

Tipps:
Immer gut sind touristische Einrichtung, die natürlich im Sommer Saison haben: Campingplätze, Reiterhöfe usw. Dann umliegende Gemeinden, deren Mitarbeiter natürlich auch zur Hauptreisezeit gern Urlaub machen, Bauhofaufgaben, Pflege von Grünflächen u.ä., Einzelhandelsketten wie Rewe, Edeka und natürlich industrielle Großbetriebe, die ihre Produktion auch bei erhöhtem Urlaubsdrang ihter Mitarbeiter aufrecht erhalten wollen.

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