Bedingungen

Wissenswertes für junge Westeuropäer

Für Angehörige der EU Länder und EFTA-Staaten

Aufgrund der Bestimmungen der Arbeitsmarktbehörden können Interessenten aus Osteuropa und Übersee in der Regel nicht berücksichtigt werden.

Angehörige aus den alten EU-/EFTA Mitgliedstaaten benötigen bei Arbeitsaufenthalten in der Schweiz von max. 3 Monaten keine Aufenthaltsbewilligung, müssen aber in der IMES-Datenbank (Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung) registriert werden. Dadurch entfällt die Anmeldung bei der Gemeinde. Die Registrierung nimmt der Schweizer Partner vor.

Der Landdienst bietet jungen Leuten die Möglichkeit, als einzeln eingesetzte Helferinnen und Helfer konkreten Einblick in den Alltag einer Schweizer Bauernfamilie zu erhalten. Die Arbeit in der Landwirtschaft ist gelegentlich eine schwere, mühevolle, in der Regel abwechslungsreiche Tätigkeit, die je nach Jahreszeit und Art des Betriebes ganz unterschiedlich ausfallen kann.

Neben der Möglichkeit einen neuen Kulturraum kennenzulernen, können handwerkliche Fähigkeiten entdeckt und bereits vorhandene Sprachkenntnisse verbessert werden. Fachliche Vorkenntnisse sind keine Bedingung für einen Einsatz. Neben ausreichenden Sprachkenntnissen zur Verständigung werden jedoch eine durchschnittliche körperliche Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft vorausgesetzt.
In der flächenmäßig kleineren französischsprachigen Schweiz können ausländische Teilnehmer wegen des beschränkten Platzangebots nur außerhalb der Schweizer Schulferienzeiten berücksichtigt werden.
Einsätze in der italienischsprachigen Schweiz sind im Einzelfall möglich.

Nota bene: Es erfolgt weder eine Stellenvermittlung im Dienstleistungssektor noch in Betrieben der Industrie und des Gewerbes!

 

Allgemeine Bedingungen

Einsatzdauer und Alter

  • Mindestens drei Wochen, längstens zwei Monate
  • Alter: 16 bis 25jährig im Einsatzjahr (Schweizer ab 14 Jahren)

Einsatzmöglichkeiten

  • Deutschsprachige Schweiz: Von Anfang März bis Ende Oktober
  • Französischsprachige Schweiz: Von Mitte April bis Ende Juni
  • und von Mitte August bis Ende September

Arbeits- und Freizeit

Sonn- und feiertags ist arbeitsfrei. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt bis zu 44 Std. für 16 und 17jährige und 48 Std. für 18-jährige und ältere Helferinnen und Helfer. Die Zeiteinteilung ist gegenseitig abzusprechen. Der Bauer und die Bäuerin sind angehalten, auf die Belastbarkeit und Ausdauer der Landdienstler Rücksicht zu nehmen und sie zweckmäßig anzulernen.

Tagegeld (Barentschädigung)

Neben freier Unterkunft und Verpflegung im Wert von CHF 210 (Schweizer Franken) je Woche bezahlen die Betrieb je Arbeitstag mindestens CHF 16- an bis 17-Jährige und CHF 20 an 18-Jährige und Ältere. Bei deutlich ungenügenden Leistungen sind Tagegeldkürzungen möglich.

Hin- und Rückreise

Die Kosten gehen ohne anderweitige Abmachungen voll zu Lasten der Teilnehmer.

Platzkontrollen und Versicherungen

Der Schweizer Partner beaufsichtigt die Einsatzplätze und ist dankbar für Rückmeldungen. Während des Einsatzes festgestellte Unzulänglichkeiten oder Beanstandungen sind in jedem Fall mitzuteilen. Umplazierungen sind grundsätzlich möglich.
Zur Regelung der finanziellen Folgen von Unfällen, Krankheiten oder Drittschäden werden die landwirtschaftlichen bzw. persönlichen Versicherungen und die Zusatzversicherung des Partners herangezogen. Bei Nichtbestehen einer Krankenversicherung für Auslandaufenthalte und einer Haftpflichtversicherung wird ein Abschluß im Heimatland empfohlen. Gerne unterbreiten wir ein Angebot.

Haftungsausschluß

interconnections beschränkt sich auf die reine Vermittlung. Jedwede Haftung aus den Verhältnissen vor Ort, Absprachen, aus der Tätigkeit erwachsene Schäden, Unfälle u.ä. ist ausgeschlossen.

Anmeldung

Bitte das ausgefüllte Anmeldeformular spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Stellenantritt an interconnections schicken und am besten gleich eine Anmeldegebühr von EURO 150 zugunsten interconnections überweisen. Sie wird erstattet, wenn aus irgendeinem Grund kein geeigneter Platz zugeteilt werden kann.
Binnen 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung erfolgt eine Bestätigung.
Spätestens jetzt ist die Anmeldegebühr fällig. Bei Rücktritt verbleiben 50 Euro als nichterstattungsfähige Stornopauschale bei interconnections.
Bereits angemeldete Personen, die aus irgendeinem Grund nicht mehr am Programm teilnehmen können oder wollen, sind für die sofortige Abmeldung verantwortlich.
Die Vermittlungsanzeige wird schriftlich vom Schweizer Partner zugestellt.
Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Angemeldete Personen, die zehn Tage vor dem gewünschten Einsatztermin noch keine Platzzuteilung erhalten haben, sollten sich bei uns melden.

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