Ähnlich wie Studenten haben auch Azubis ein Recht auf staatliche Unterstützung. Bedingung ist das Erlernen eines anerkannten betrieblichen Ausbildungsberufes mit Ausbildungsvertrag.
Geld gibt's in diesem Fall vom örtlichen Arbeitsamt, bei dem auch der Antrag gestellt wird.
Die Unterstützungshöhe richtet sich nach Bafög.