Weltreise

Gesetzliche Bestimmungen zum FSJ

Gesetzliches zum FSJ in Deutschland

Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres in der BRD

Bundesgesetzesblatt 2002, Teil I Nr. 48, vom 17.07.2002§ 1 Fördervoraussetzungen

Das freiwillige soziale Jahr wird gefördert, wenn die in den §§ 2 und 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung dient dazu, die mit der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres verbundenen Härten und Nachteile zu beseitigen.

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