Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres in der BRD
Bundesgesetzesblatt 2002, Teil I Nr. 48, vom 17.07.2002§ 1 Fördervoraussetzungen
Das freiwillige soziale Jahr wird gefördert, wenn die in den §§ 2 und 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung dient dazu, die mit der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres verbundenen Härten und Nachteile zu beseitigen.
„Neuseeland, ja das liegt doch auf der anderen Seite der Erde, irgendwo bei Australien“, könnte man als Antwort kriegen, wenn man die Leute fragt, ob sie dieses Land kennen.
Es gibt nicht viele TV-Reportagen, Nachrichten oder Zeitungsartikel darüber. Doch spätestens seit "Herr der Ringe" in die Kinos kam, ist die Neugierde vieler entflammt, dieses Land doch einmal zu besuchen und zu bereisen. Kann man verstehen, wenn man all die fantastischen Naturaufnahmen gesehen hat.