Sprachsalat - Zurückerstatten, auch: Rückerstatten
Es ist einfach:
Eine Zahlung geht von A nach B
Eine Erstattung von B nach A, also zurück
Eine Rückerstattung ginge streng logisch wieder von A nach B. Die wäre die Erstattung einer Erstattung, was im Leben höchst selten vorkommen wird. Die Bezeichnung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Erstattung unberechtigt oder irrtümlich erfolgt gewesen und tatsächlich eine Zahlung fällig gewesen wäre.
Benutzt wird der falsche Begriff natürlich - wenn überhaupt nachgedacht werden würde - als Verstärkung. Heraus kommt aber Blösinn: Das Gegenteil des Gemeinten.
Holterdipolter
Im Wortlaut hieß es mal auf der Website der Post:
Für die INTERNETMARKE können Sie keine Ergänzungsmarken (z.B. Mischfrankatur mit Postwertzeichen) verwenden. Sollten Sie noch vereinzelt Internetmarken mit alten Portowerten vorliegen haben, können Sie sich die entsprechenden Werte ... für noch nicht eingelieferte Internetmarken zurückerstatten lassen. Senden Sie das PDF-Dokument mit den zu erstattenden INTERNETMARKEN und der Bitte um Rückerstattung per E-Mail an internetmarke@deutschepost.de. In diesem Fall prüft die Deutsche Post, ob Ihnen aus Kulanz das gekaufte Porto erstattet werden kann - als Gutschrift in Ihre persönliche Portokasse bei der INTERNETMARKE."
Der Mist ist alltäglich. Man braucht nur auf die Webseiten seiner Bank zu gucken, bei Paypal, Versicherungen usw.
Und überall dasselbe hilflose Gestottere. Hier kracht´s von vorne bis hinten im Satzgebälk ...
Und dann auch noch falsche "für", Anglizismen, hier grün. Da könnte es z.B. heißen: "Bei Verwendung von Internetmarken ... nutzen." Hier Näheres zu der angelsächsischen Für-Pest.