Lehrlinge haben nur Arbeiten zu verrichten, die ihrem Ausbildungszweck zugute kommen, d.h. die Fertigkeiten und Kenntnisse des Berufs vermitteln. Maßgebend ist hierbei die Häufigkeit der Arbeiten, so z.B. beim Aufräumen.
Hausaufgaben sind nicht zulässig, denn außerhalb der Arbeitszeit muss der Lehrling nicht auch noch arbeiten.
In welchem Alter darf man sich sein Taschengeld eigentlich selbst verdienen?
Ab dreizehn: Im Laden oder landwirtschaftlichen Betrieb der Eltern Ab fünfzehn: Samstags und in den Ferien Ab sechzehn: Drei bis vier Tage wöchentlich, sofern man nicht mehr zur Schule geht Ab siebzehn: Fünf Tage wöchentlich, sofern man nicht mehr zur Schule geht