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Hausaufgaben in der Ausbildung

Aufgaben des Auszubildenden

Lehrlinge haben nur Arbeiten zu verrichten, die ihrem Ausbildungszweck zugute kommen, d.h. die Fertigkeiten und Kenntnisse des Berufs vermitteln. Maßgebend ist hierbei die Häufigkeit der Arbeiten, so z.B. beim Aufräumen.

Hausaufgaben sind nicht zulässig, denn außerhalb der Arbeitszeit muss der Lehrling nicht auch noch arbeiten.

Altersgrenze Nebenjob

Nebenjob bei Jugendlichen

In welchem Alter darf man sich sein Taschengeld eigentlich selbst verdienen?

Ab dreizehn: Im Laden oder landwirtschaftlichen Betrieb der Eltern
Ab fünfzehn: Samstags und in den Ferien
Ab sechzehn: Drei bis vier Tage wöchentlich, sofern man nicht mehr zur Schule geht
Ab siebzehn: Fünf Tage wöchentlich, sofern man nicht mehr zur Schule geht

Nicht vergessen: Ab vierzehn ist man strafmündig.

 

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