Wer als Azubi durch die Abschlussprüfung rasselt, dessen Eltern empfangen bis zur Wiederholungsprüfung weiterhin Kindergeld, denn auch die Vorbereitung zur erneuten Prüfung zählt zur Berufsausbildung. Dazu spielt keine Rolle, ob das Ausbildungsverhältnis noch besteht.