Dauer der Freistellung für Ehrenamtliches

Hindernisse für Ehrenamtliche

Neues Gesetz in der Jugendarbeit

Kürzere Freistellung für Ausbildungen

Die Regierung von Baden-Württemberg möchte Ehrenamtliche in der Jugendarbeit bestärken. Dazu plant sie eine Senkung der Altersgrenze, wenn der Jugendliche sich beim Chef für eine Ausbildung in der Jugendarbeit frei nehmen möchte. Dies war bislang erst ab achtzehn möglich, doch nun steht die Freistellung auch 16-Jährigen zu. Zudem gilt sie auch für Jugendsport.

Doch so schön dies auch klingt, bringt das neue Gesetz eher Nachteile für Ehrenamtliche. Problem ist die Dauer der Freistellung, denn die bislang zwölf Tage pro Jahr schmelzen nun auf fünf zusammen, kaum genug Zeit zur gründlichen Schulung.
Ein größeres Übel ist jedoch die Tatsache, dass der Einsatz in der Jugendarbeit hinsichtlich Sonderurlaub keinen Vorzug mehr genießt. Arbeitgeber haben die Chance, diesen unter Hinweis auf betriebliche Gründe zu verwehren, ohne Abwägung mit der Jugendarbeit. Den jungen Ehrenamtlichen nimmt dies die Argumente.

Es scheint ein Paradox, dass die Landesregierung Wirtschaft höher ansieht als Ehrenamt, obwohl Brötchengeber sich doch über die dadurch gewonnenen sozialen Kompetenzen ihrer Arbeiter freuen.

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