Ausbildung

Lehrstellen, Berufe

Hausaufgaben in der Ausbildung

Aufgaben des Auszubildenden

Lehrlinge haben nur Arbeiten zu verrichten, die ihrem Ausbildungszweck zugute kommen, d.h. die Fertigkeiten und Kenntnisse des Berufs vermitteln. Maßgebend ist hierbei die Häufigkeit der Arbeiten, so z.B. beim Aufräumen.

Hausaufgaben sind nicht zulässig, denn außerhalb der Arbeitszeit muss der Lehrling nicht auch noch arbeiten.

Hauptschüler und Lehre

Lage auf dem Lehrstellenmarkt

Allerorts hört man von der positiven Wirtschaftslage. Diese wirkte sich erfreulicherweise auch auf den Lehrstellenmarkt aus, mehrten sich die abgeschlossenen Ausbildungsverträge doch seit Februar stetig.

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