Wer als Unter-25-Jähriger Hartz-IV empfängt und von daheim ausziehen möchte, hat dies gut zu begründen. Vertretbar wären z.B. "schwerwiegende soziale Gründe" oder Eingliederung in den Arbeitsmarkt, d.h. wenn ein entfernter Wohnsitz mehr Aussichten auf einen Arbeitplatz eröffnete.
Wer als Azubi durch die Abschlussprüfung rasselt, dessen Eltern empfangen bis zur Wiederholungsprüfung weiterhin Kindergeld, denn auch die Vorbereitung zur erneuten Prüfung zählt zur Berufsausbildung. Dazu spielt keine Rolle, ob das Ausbildungsverhältnis noch besteht.
Im letzten Jahr bezogen Lehrlinge ein durchschnittliches Einkommen von 628 Euro im Monat, d.h. 2,5 Prozent mehr als im Vorjahr (613 Euro). Ostdeutsche empfingen im Schnitt 551 Euro, westdeutsche 664 Euro.