Entwicklungsländer

Freiwilligendienst in Schwellenländern

Jugendliche als Freiwillige in Entwicklungsländern

Entwicklungspolitik und Freiwilligeneinsätze

Die Bundesregierung schätzt das potentielle Engagement von Jugendlichen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten in Entwicklungsländern für gewaltig ein. Die Anfragen überstiegen bei weitem die bisherigen Möglichkeiten solcher Einsätze.
Aus gesellschaftspolitischer Sicht sei es zu begrüßen, dass sich junge Frauen und Männer engagieren und gleichzeitig internationale Erfahrungen und Qualifikationen sammeln, die für ihre spätere Orientierung im Berufsleben hilfreich sind. Der Freiwilligeneinsatz junger Leute in Entwicklungsländern stärke die zivilgesellschaftlichen Strukturen in den Partnerländern und sei ein wichtiger Beitrag zu ihrer Entwicklung.

Das Bundesentwicklungsministerium plant daher die Einführung eines neuen, öffentlichen geförderten Freiwilligendienst in Entwicklungsländern bei einer flexiblen Laufzeit von 3 bis 24 Monaten unter fachlicher und pädagogisch Begleitung. Die Einsätze richten sich an junge Erwachsene mit Abitur oder vergleichbarem Abschluss zwischen 18 und 28 Jahren.

Gedacht ist auch an einen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, ferner für Betreuung sowie Versicherung in Höhe von rund 580 Euro monatlich belaufen. Hinzu kommt der Betrag für die Krankenversicherung. Das mittelfristig vorgesehene Volumen soll 10.000 Plätze (=70 Millionen Euro) umfassen.

Die Abwicklung erfolgt über die bewährten Förderverfahren des BMZ über private Träger und Nichtregierungsorganisationen. Zunächst ist eine dreijährige Pilotphase geplant.

Deutschland verfügt im Unterschied zu anderen Ländern (unter anderem USA und Großbritannien) bisher über keinen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst. Die von privaten Trägern aus Eigenmitteln angebotenen Freiwilligendienste sind häufig mit hohen Kosten für die Bewerberinnen und Bewerber verbunden.

Die Bundesregierung will, dass auch einkommensschwächere Jugendliche sich international engagieren können. Insbesondere sollen auch junge Frauen angesprochen werden, für die keine Fördermöglichkeiten nach dem Zivildienstgesetz bestehen.

Bis Mitte diesen Jahres werden die genauen Bedingungen, Verfahren und Ansprechpartner festgelegt, so dass der entwicklungspolitische Freiwilligendienst zu Beginn nächsten Jahres seine Arbeit aufnehmen kann.

Stichwörter: