Unterstützung vom Staat

Staatliche Förderung von ehrenamtlichem Engagement

Erhöhte Steuererfreibeträge für Spenden und Stiftungen

Bonus für freiwillige Trainer und Ausbilder

Zwar ist unsere Regierung pleite und überschuldet, aber für ehrenamtliches Engagement hat sie noch ein paar Groschen übrig: Vater Staat plant erfreulicherweise eine stärkere Förderung des Ehrenamts!
Die beinahe fünfhundert Millionen Euro, die dem Staat bislang dadurch an Steuern durch die Lappen gehen, lohnen sich offenbar, da dieses Engagement den Staat in vielerorts entlastet.

Gerade bei den Sozialverbänden stößt dieser neue Gesetzesentwurf, rückwirkend ab dem ersten Januar dieses Jahres, auf große Freude.
Er kommt besonders den Mitarbeitern in Vereinen zugute, so dass die ehrenamtlichen Ausbilder in Zukunft frei von Steuern und sonstigen Abgaben 2100 jährliche Euro von ihrem Vereine empfangen dürfen, was eine Erhöhung von knapp dreihundert Euro ausmacht. Dieser gilt fürs ganze Jahr, d.h. er kann sich auch nur aus einigen wenigen Monaten zusammenrechnen.
Übersteigt das jährliche Einkommen den 2100-Euro-Satz, könnte man die Arbeit als 400-Euro-Stelle deklarieren, was den Arbeitgeber dreißig Prozent Steuern kostete. Der Arbeitnehmer hat nichts zu zahlen.
Allerdings: Absetzen lassen sich Ausgaben nur, sofern diese 2100 Euro übersteigen, denn der Freibetrag beinhaltet ja bereits die Ausgaben des Ehrenamtlichen.

Berechtigt sind nicht nur Ausbilder, Übungsleiter und Trainer, sondern beispielsweise auch Dirigenten, Pfleger, Referenten über Erste-Hilfe, solche an (Volkshoch-)Schulen …
Auch Arbeitslose, Hausfrauen und -männer, Studierende oder andere nicht hauptberuflich Arbeitende können nebenberuflich tätig sein. Ein Nebenberuf wird durch u.a. durch Dauer, Lohn und Umfang definiert.

Ehrenamtlichen ohne feste Anstellung steht pro Jahr eine steuerfreie Pauschale zu. Bis zu 500 Euro dürfen sie von ihrem gemeinnützigen Verein empfangen. Die Chance haben neben Erwerbstätigen auch Rentner, Studenten etc. Bedingungen:

  • wöchentliche Tätigkeit nicht länger als dreizehn Stunden
  • der Lohn ist kein Geschenk sondern eine Gegenleistung für Arbeiten im Rahmen der satzungsmäßigen Zwecke der Organisation
  • die Arbeit fördert einen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zweck im Dienst / Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft

Kleiner Trick: Das Gehalt dem Verein spenden, worüber sich dieser freut und dem Steuerzahler eine eventuell steuerlich absetzbare Spendenquittung ausstellt. Dazu hat die Organisation allerdings über ausreichende Mittel zur Zahlung zu verfügen, weshalb man den Kniff nicht bei vermögenslosen Vereinen anwende, die das Geld nur auf dem Papier zahlen.

Das Gesetz zu Spenden und Stiftungen wird großzügig ausgebaut, so dass die bisher fünf bis zehn Prozent des jährlichen Gesamteinkommens, die als Spenden steuerlich absetzbar waren, auf zwanzig Prozent steigen.
Die Höchstgrenze zur Ausstattung von Stiftungen, bislang etwas mehr als dreihunderttausend Euro, klettert auf 750 000 Euro.
Ferner wird die „praktische Vereinsarbeit“ wie z.B. der Essensverkauf auf Feiern gefördert, was den Steuerfreibetrag Jahresumsatz gemeinnützigen Organisationen von fast 31 000 Euro auf 35 000 steigen läßt.
Erhalten Mitglieder von Kulturfördervereinen als Dank für den Beitrag beispielsweise verbilligte Eintrittskarten, so dürfen sie den Beitrag als Sonderausgaben absetzen.

Außerdem erstellt die Regierung eine Liste gemeinnütziger Arbeiten im Abgabenrecht und verdeutlicht damit, wer eine Förderung empfängt, so z.B. Tierzucht oder Karnevalsvereine.
Festgelegt wird auch, dass Schach ein Sport ist und man mit Clubs wie mit Sportvereinen umzugehen hat.

Als Nachweis für Spenden unter zweihundert Euro genügen Bareinzahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung.
Betuchte Mitbürger haben die Chance, eine satte Million steuerfrei als Stiftungsvermögen zu spenden, was eine Steigerung um zweihundert Prozent bedeutet.

Hier Näheres zu Freiwilligenarbeit in Deutschland.

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