Ehrenamtliches Engagement

Versicherungschutz beim Ehrenamt

Engagement mit Versicherungschutz beim Freiwilligendienst

Haftung und Unfall - Kein Risiko bei Freiwilligenarbeit eingehen

Wer ehrenamtlich tätig ist, sollte ergründen, inwieweit durch seinen Verein oder sonstigen "Arbeitgeber" eine Versicherung besteht.
Das gelte insbesondere für Ehrenamtliche in verantwortlicher Stellung, also etwa Trainer in einem Sportverein, gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu bedenken. Zwar besäßen viele Institutionen, die ehrenamtliche Mitarbeiter beschäftigen, eine Haftpflichtversicherung, die für Schäden durch normale Fahrlässigkeit aufkommt, aber es sei dennoch ratsam, sich diesbezüglich zu vergewissern. Auch bei der eigenen Haftpflichtversicherung solle überprüft werden, ob sie ehrenamtliche Arbeiten abdecke.

Wichtig ist ferner der Unfallversicherungsschutz. Hier solle die Einrichtung erklären, ob eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen sei.
Viele ehrenamtliche Tätigkeiten sind auch über die Landesunfallkassen versichert. Das gilt beispielsweise für Wahlhelfer, Elternräte an Schulen, Schöffen oder Katastrophenschutzhelfer.

Näheres in der Broschüre "Sicherheit im Ehrenamt" des GDV, kostenlos unter www.gdv.de herunterzuladen.

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