Deutsche Konsulate in Frankreich

Frankreichratgeber – Notfälle

Auszüge aus dem Buch "Lust auf Frankreich"

Konsulatshilfe in Notfall

Oder: Was können Auslandskonsulate im Notfall wirklich für uns tun, und was liegt in unserem eigenen Verantwortungs- und Vorsorge-Bereich?

"Wer ist für Deutsche im Ausland die zuständige Behörde? Botschaft oder Konsulat?"

Fälschlicherweise wird „die Botschaft“ oft als jene deutsche Anlaufstelle angesehen, die im Ausland in Notfällen weiterhilft. Aber: Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland ist nur für die politischen bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Gastland auf höchster, also auf diplomatischer Ebene zuständig. Für Hilfe und Informationen bzw. für administrative Aufgaben für Deutsche im Ausland sind die KONSULATE zuständig.
Das Konsulat ist im Ausland die zuständige Behörde und der erste Ansprechpartner! Pro Gastland gibt es nur eine einzige Botschaft, die meistens in der Hauptstadt des Gastlandes angesiedelt ist. Aber pro Gastland gibt es zahlreiche Generalkonsulate, Konsulate oder konsularische Außenstellen, die sich in verschiedenen Regionen des Gastlandes befinden.
Zum Beispiel: In Spanien gibt es Generalkonsulate in Barcelona, Madrid, Malaga, Sevilla und im spanischen Norden, sowie Honorarkonsulate in den Feriengebieten und auf den Inseln. Die sind dann für jene Deutschen zuständig, die sich gerade in der Region der genannten Orte aufhalten. Beispiel Frankreich: In Paris gibt es zwar eine Botschaft, aber ganz in deren Nähe auch eine Konsularabteilung für den Großraum Paris. Wer sich aber fest oder vorübergehend in den Großräumen von Marseille, Lyon, Straßburg oder Bordeaux aufhält, wird sich an die dortigen deutschen Generalkonsulate wenden. So ist das weltweit geregelt. Das Auswärtige Amt in Berlin hat über 250 diplomatische Stellen mit über 3000 Mitarbeitern in aller Welt zu betreuen.

"Wenn ich im Ausland kein Geld oder Schulden habe (vielleicht wegen Diebstahl oder wegen anderweitigem Verlust), kann ich dann zum Konsulat gehen und mir dort Geld geben lassen?"

Nein! Dreimal Nein! Von einem deutschen Auslandskonsulat bekommen Sie nur in den seltensten Ausnahmefällen etwas Bargeld. Konsulate sind keine Bank, keine Sparkasse, keine Kreditinstitute und vor allem kein Sozialamt! Die MitarbeiterInnen des Konsulates können Ihnen die Technik des Konsulates zur Verfügung stellen (z.B. Telefon, Fax, Email), um in der Heimat Kontakt mit jenen Stellen aufzunehmen, die Ihnen finanziell weiterhelfen können. Zum Beispiel Ihre Bank, Ihr Automobilclub, Ihre Familie, Arbeitgeber, usw. Erst wenn alle Stricke reißen, wenn absolut überhaupt niemand Ihnen weiter helfen oder Geld überweisen kann, liegt es im Ermessen des Konsulates, Ihnen eine Rückreisemöglichkeit auf dem preiswertesten Weg zu ermöglichen und etwas Zehrgeld zu zahlen. Da dieses Geld aber aus Steuermitteln kommt, handelt es sich nur um ein Darlehen, dass Sie vier Wochen nach Rückkehr in Deutschland zurückzahlen müssen! Dieser Fall betrifft in der Regel keine Urlaubs- oder Geschäftsreisenden, da diese in aller Regel über Kreditbriefe, Bank- und Kreditkarten, Scheckhefte der Automobilclubs, oder zumindest über Familien- oder Arbeitskontakte in Deutschland verfügen. Ein deutsches Gericht hat geurteilt: >Wer als Deutscher sich ins Ausland begibt, hat eigenverantwortlich vorzusorgen und den Ablauf einer Reise durch eine entsprechende finanzielle und materielle Absicherung zu verantworten. Dies kann heute mit den modernen Mitteln von Reiseversicherungen oder Bankkarten bzw. durch schnelle internationale Geldüberweisungen gewährleistet werden. Ein deutsches Auslandskonsulat gewährt HILFE ZUR SELBSTHILFE durch den Rat der Konsulatsmitarbeiter und Bereitstellung der Infrastruktur!

"Wenn mir aber neben dem Bargeld auch meine Kreditkarte, meine Bankkarte, alle Ausweisdokumente und sogar meine Versicherungspapiere und die Flugtickets abhanden gekommen sind! Da MUSS das Konsulat doch helfen!"

"Was können die wirklich für mich tun?"
"Was liegt in meiner eigenen Verantwortung und wie sorge ich vor?"
"Und wenn ich inhaftiert oder krank werde oder einen Unfall habe?"
"Wie erreiche ich die Konsulate und welche Unterlagen muss ich beischaffen?"

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