Frankreichratgeber – Polizei und Justiz
Auszüge aus dem Buch "Lust auf Frankreich"
Gerichtswesen:
Das französische Rechtswesen stützt sich hauptsächlich auf sechs Codices:Bürgerliches Gesetzbuch (Code Civil), Zivilprozessordnung (Code procédure civile), Strafgesetzbuch (Code pénale), Strafprozessordnung (Code de procédure pénale), Arbeitsgesetzbuch (Code du travail) (Handelsgesetzbuch (Code de commerce). Die Instanzen: Erste Instanz für Zivil- und Strafsachen: tribunal d´instance (Amtsgericht). Die nächste Instanz ist das Landgericht: tribunal de grande instance; danach der cour d´appel, etwa mit dem deutschen Oberlandesgericht zu vergleichen. Dem Bundesgerichtshof vergleichbar ist der cour de cassation in Paris zur Überprüfung von Rechtsfragen grundsätzlicher Natur.
Das Handelsgericht heißt tribunal de commerce, und Arbeitsgerichtsverfahren werden beim Conseil de prud´hommes behandelt.Gerichtsverfahren sind kostenlos; es fallen aber Gebühren für Zeugen (Témoin) oder Sachverständige (Expert) und für den Gerichtsvollzieher (Huissier) an. Obwohl in Frankreich lebende Deutsche uneingeschränkt französischer Gerichtsbarkeit unterliegen, werden in Deutschland ergangene Urteile in Frankreich anerkannt und sind - nach Einhaltung des Exequatrurverfahrens - in Frankreich vollstreckbar. Hierzu muss ein in Frankreich zugelassener Anwalt einen Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel (assignation) stellen, was zu Verfahrensverschleppungen führt, die von Betroffenen (z.B. Konkursverfahren, Ehescheidungen und deren Folgen, u.a.) für einen gewissen Zeitgewinn ausgenutzt werden können.
Fest steht allerdings, dass sich ein Straftäter nicht einfach durch einen Grenzübertritt in Nachbarland der Strafe oder ein geschiedener Vater nicht einfach seinen Alimentenzahlungen dauerhaft entziehen kann. Das sogenannte Schengener Abkommen macht die Anwendugn und den Vollzug deutscher Gerichtsurteile auch in Frankreich möglich.
Polizeidienste:
Frankreich verfügt über mehrere Polizeidienste mit unterschiedlichen Aufgaben: Police Municipale (Orts- und Stadtpolizei, verfügt nicht über Handfeuerwaffen, mit beschränkter Zuständigkeit, meist örtliche Verkehrslenkung, Verwaltungsangelegenheiten und verlängerter Arm des Bürgermeistersamtes bzw. der Gemeindeverwaltung); Gendarmerie (u.a. Autobahnüberwachung, Verkehrskontrollen auf Landstraßen und außerhalb der Orte, Delikte, Verbrechensbekämpfung, Diebstahls- und Betrugsanzeigen und Protokolle, Drogen, Ausländerangelegenheiten); Police National (Nationalpolizei. Organisiertes Verbrechen, Drogen, Banden, Terrorismus, Staatsschutz, bestimmte Kontrollen und Überwachungen); sowie der CRS - Corps Républiqain de Sécurité (Kasernierte Polizei für besondere Einsätze).
Außerdem die Zollbehörde - u.a. mit Drogenhunden - (Duane), die jetzt weniger direkt an den Grenzstellen tätig ist, sondern sehr aktiv im Hinterland, z.B. an Autobahnzahlstellen oder auf offener Landstraße, in Jacht-, Sport- und Handelshäfen). Urlauber, und ausländische Residenten haben es i.d.R. mit der Police Municipal - meistens bei Verwaltungsangelegenheiten -, oder mit der Gendarmerie, - i.d.R. bei Verkehrskontrollen oder Eigentumsdelikten - zu tun.
"Wie verhalte ich mich im Falle einer Verhaftung oder Vernehmung?"
"Muss ich Protokolle unterschreiben?"
"Kann ich ausgewiesen oder an andere Staaten ausgeliefert werden?"
"Welche Rechtsmittel habe ich?"