Versicherungskaufmann oder -frau

Ausbildung in der Versicherungsbranche

Änderung der Ausbildungsverordnung

Lehre zum Finanz- und Versicherungskaufmann

In der Ausbildung zur Kaufrau oder zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen lernen die Lehrlinge viel über die unterschiedlichen Versicherungen, wie z.B. Kfz-Versicherungen, Haftpflichtversicherungen oder Sachversicherungen, schließlich gibt es heutzutage kaum noch etwas, das sich nicht versichern lässt. Berater müssen da ganz schön auf Zack sein, um eine geeignete individuelle Lösung zu finden.
Arbeiter im Außendienst sind für Kundenakquisition, Beratung und Betreuung zuständig. Der Innendienst kümmert sich um die Verwaltung bestehender Verträge, um Änderungen, die Bearbeitung von Vertragsabschlüssen, Schadensfälle, die Ausstellung von Rechnungs- und Versicherungsscheinen … Hierzu findet oft Brief- bzw. Mailwechsel mit Sachverständigen statt.

Neue Ausbildungsregelungen schätzen die Kundenorientierung, die Beratungskompetenz und das Wissen bei Vorsorgeprodukten und Finanzprodukten höher ein. Zwar gewann die Altersvorsorge im Lauf der letzten Jahre immer mehr an Bedeutung, spielte aber bei der Ausbildung noch keine so große Rolle wie nach der neuen Verordnung. Außerdem wird nun auf die kommunikativen Fähigkeiten der Auszubildenden größeres Gewicht gelegt. Diese Neuerungen werden teilweise sehr positiv aufgenommen, da sich die Berufschancen dadurch deutlich erhöhen.

Ausbildungsdauer: drei Jahre
Voraussetzungen: Einfühlungsvermögen, Fähigkeit zu gewissenhaftem, kontrollierendem Arbeiten, gute Ausdrucksweise, Freude am Umgang mit Menschen, keine Scheu vor Daten oder Zahlen …
Schulbildung: nicht vorgeschrieben

Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft
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