Freiberufliche Ingenieure

Aufgaben des Beratenden Ingenieurs

Hilfe bei Planung, Finanzierung und Ausführung

Unterstützung für Bauherren - Beratung rund um das Bauvorhaben

Der Beratende Ingenieur schützt den Bauherren vor Unannehmlichkeiten vieler Arten. Seine Arbeit beginnt schon mit der Suche des Baugrundstücks. Da er mit dem örtlichen Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen vertraut ist, stellt er fest, ob der Bau auf dem gewünschten Grundstück auch verwirklicht werden kann.

Beratende Ingenieure erhalten die gleiche Ausbildung wie andere Ingenieure, doch ihre Arbeit findet freiberuflich statt. Sei es alleine oder im Zusammenschluss mit Kollegen - Unabhängigkeit ist ihr großer Vorzug. Sie vertreten bei ihrer Arbeit keine (fremden oder eigenen) Liefer-, Produktions- oder Handelsinteressen. Laut Werksvertragsrecht haften sie fünf Jahre lang für ihre Arbeit.

Aufgabengebiete:

  • Beratung
  • Planung (der örtlichen Erschließung, des Bauvorhabens …)
  • Unterstützung beim notariellen Abschluss des Kaufvertrags
  • Prüfung der planungstechnischen Unterlagen
  • Kontrolle der Baustelle
  • Zusammenstellung der Unterlagen zum Genehmigungsverfahren
  • Suche nach passenden Bauunternehmen, Handwerkern etc.

Er greift dem Bauherren jedoch nicht nur in technischer sondern auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht unter die Arme, indem er über Möglichkeiten der Finanzierung, der Förderung und der Steuerersparnis berät. Zudem sorgt er für betriebswirtschaftliche und technische Sicherheit der Investition.

Zudem spielt diese Berufsgruppe in Zeiten des Klimawandels eine Rolle beim Klimaschutz. Sie beraten über verbesserte Energieeffizienz von Gebäuden und erstellen zukunftsfähige Konzepte. Darüber hinaus obliegt ihnen Schutz vor Schäden, so z.B. durch Hochwasserschutz.

Beratende Ingenieure weisen mindestens eine dreijährige Berufserfahrung vor. Sie werden in einer Liste der Kammer geführt, was die Suche nach einem Ingenieur mit bestimmtem Themenschwerpunkt ermöglicht. Beratende Ingenieure für Vermessung können bspw. die behördlich vorgegebenen Bebauungsgrenzen festlegen, während Beratende Ingenieure für Baugrundfragen über die Notwendigkeit einer Bodenanalyse entscheiden und diese ggf. durchführen.

Verband Beratender Ingenieure VBI
Bundesgeschäftsstelle Berlin
Tel: 030 260 62 0