Neue Möglichkeiten für Auszubildende
Anerkennung von im Ausland erworbener Qualifikationen
Azubis profitieren vom Berufsbildungsgesetzes
Die Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) passierte Mitte Februar 05 den Bundesrat. Ziel ist eine Modernisierung vor allem in Hinblick auf Auszubildende.
Künftig lassen sich beispielsweise Qualifikationen, die Jugendliche aufgrund fehlender Lehrstellen in staatlichen Sonderprogrammen erworben haben und im Ausland absolvierte Teile der Berufsausbildung anrechnen.
Das nützt sowohl den Auszubildenden als auch den Ausbildungsbetrieben, denn die Tatsache, daß Azubis Zusatzqualifikationen im Ausland erwerben können, ist für international bzw. europaweit agierende Unternehmen hochinteressant.