Mobbing am Arbeitsplatz
Azubis als Opfer psychischer Gewalt
Beleidigungen während der Ausbildung
3,7 Prozent der Jugendlichen im Alter unter fünfundzwanzig wurden am Arbeitsplatz schon einmal systematisch fertiggemacht, auf Neudeutsch: gemobbt. Dies ist mehr als der Durchschnitt aller Berufstätigen, von denen nur 2,7 Prozent bereits Mobbing erfuhren.
Meist werden die Lehrlinge nicht von ihrem Chef oder Ausbilder kritisiert, sondern von anderen Auszubildenden oder Mitarbeitern.
Lehrlinge müssen häufig völlig unbegründete Kritik hinnehmen, so z.B. indem die eigene Person ins Lächerliche gezogen wird.
Auf die ständigen Sticheleien folgen oft Krankheiten wie z.B. Magenprobleme und Weinkrämpfe. Die Opfer leiden unter Angst und stehen immer wieder vor der Frage, was sie falsch gemacht haben.
In den jungen Jahren wissen sie sich noch nicht zu wehren und erhalten von ihren Eltern als Antwort, dass das eben bei einer Ausbildung so ablaufe.
Lehrlinge sollten aber keinesfalls den Kampf aufgeben und die Beleidigungen einfach so hinnehmen. Hilfe findet man durch Gespräche mit dem Ausbildungsbetrieb, dem Betriebsrat, der Gewerkschaft, einer Vertrauensperson mit Macht oder sogar dem Täter selbst.
Betroffene sollten das Problem benennen und sich damit auseinandersetzen. Viele brechen die Lehre ab und sehen den jeweiligen Beruf als Ursache an; allerdings ist ein lädiertes Selbstbewusstsein keine gute Voraussetzung zum Neuanfang. Nicht immer haben die Lehrlinge genügend Stabilität, um die Schuld auf ihr Umfeld zu schieben.
Will ein Azubi gegen sein Ausbildungsunternehmen klagen, hat er zunächst Rat beim Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer einzuholen.
Sorgen auch seine Ratschläge nicht für Besserung, steht als nächster Schritt der Schlichtungsausschuss der Industrie- und Handelskammer auf dem Programm, der im Idealfall im Schlichtungsverfahren einen Vergleich schließt. Sind beide Parteien nach wie vor uneinsichtig, fällt die IHK einen Spruch, der die Wirkung eines Urteils hat, sofern alle Beteiligten den Spruch akzeptieren.
Hat dieses "Urteil" ebenfalls keinen Erfolg, steht dem Lehrling die Möglichkeit einer Gerichtsklage vor dem Arbeitsgericht offen.
Experten raten, bei Bewerbungen nicht Mobbing als Ursache des Arbeitsplatzwechsels zu nenne, da dies leider noch immer den Anschein des Versagens weckt. Schöner klingt die Formulierung "schlechtes Betriebsklima", was ja genauso richtig ist.