Staatliche Förderung beim Studium
Falschangaben beim Antrag auf BAföG
Unrechtmäßige BAföG-Empfänger - Strafverfahren und Rückzahlungen
Wer sich als Student um staatliche Unterstützung bemüht, sollte die Karten offen auf den Tisch legen. Dies nicht nur aus moralischen Gründen sondern auch der Sicherheit wegen, denn die Studentenwerke sind Betrügern natürlich auf den Schlichen.
Bei Prüfungen teilt das Bundesamt für Finanzen dem Studentenwerk die Höhe der Zinseinkünfte des Studenten mit, was Rückschlüsse auf seine Vermögenshöhe ziehen lässt. Fehlen bei zu hohen Werten schlüssige Erklärungen, so wird die Staatsanwaltschaft mit dem Fall betraut, einerlei bei welchem Betrag. Schaltet diese die Polizei ein, ist es Zeit für einen Rechtsanwalt, denn selbst im Fall der Rückzahlung kann immer noch ein Verfahren wegen Sozialbetrug anstehen.
Manchmal stellt sich dabei die tatsächliche Unschuld des Studenten heraus. In dem Fall hat er zwar gewisse Summen zurückzuzahlen, doch muss nicht ins Strafverfahren.
Bei den meisten "Betrügereien" übertritt das Studentenvermögen die Grenze von 5 200 Euro nur wenig. Wussten die Studierenden wirklich nichts davon, ist dies natürlich bedauerlich, da der Betrag in keinem Verhältnis zum Aufwand steht.
Geurteilt wird in jedem Bundesland anders; manchmal sind bei hohen Beträgen sogar Freiheitsstrafen möglich.
Übrigens sind ertappte Betrüger vorbestraft, was besonders bei Anwälten und Lehrern unangenehm ist, da man sie dann nicht zum Staatsdienst zulässt.
Die Zahl der Prüfungen ließ in den letzten Jahren ebenso nach wie die Zahl der entdeckten Betrügereinen. Grund ist vermutlich die Kenntnis der Studenten von den Prüfungen.
Kleiner Tipp: Vor dem Antrag frage man bei Verwandten, ob nicht jemand ein Überraschungskonto anlegte, das auf den Namen des Studenten läuft. Dies könnte nämlich ungewollt in böse Bedrängnis bringen.