Moschaw und Ausflüge

Tipps für Volontäre (Teil 3)

Ausflüge

Es wird empfohlen, daß der Moschaw einen gemeinsamen Ausflug mit den Volontären in der unmittelbaren Umgebung arrangiert, um sie mit der umliegenden Gegend vertraut zu machen.
Bleiben die Volontäre länger als zwei Monate im Moschaw, soll (!) der Moschaw für sie einen zwei- bis dreitägigen Ausflug organisieren oder den Volontären einen bestimmten Betrag erstatten. Im Unterschied zum Kibbuz besteht also kein Anspruch auf einen organisierten Ausflug, was durchaus auch positiv sein kann, da es den einzelnen Volontären mehr Gestaltungsfreiheit und Unabhängigkeit läßt.

Freizeitgestaltung: Eigeninitiative gefragt!

Grundsätzlich gilt: die Initiative zu Kontakten und Freizeitgestaltung im Moschaw muß von jedem einzelnen Freiwilligen ausgehen (im Unterschied zum Kibbuz, wo vom Volontärverantwortlichen Anregungen erwartet werden können und auch für das amusement der Freiwilligen gesorgt wird). Daß unter Freizeit häufig nur ausgiebige Trinkgelage verstanden werden, ist bedauerlich, bieten sich in größeren Moschawim doch fast immer lohnende Alternativen: so verfügen etliche über ähnlich großzüge Sporteinrichtungen wie die Kibbuzim, wobei Sportplätze und Gerät auch von Volontären benutzt werden dürfen. Spiele und Wettkämpfe zu organisieren, ist also ein Zeitvertreib. Wer´s nach der Knochenarbeit gemütlicher wünscht, schaut im Moadon (Clubhaus) in die Röhre: Kabelfernsehen, Video usw. sind auch im Moschaw nicht mehr wegzudenken. Obendrein werden für Moschawmitglieder gelegentlich Kurse durchgeführt, z.B. Volkstänze oder Yoga, die auch Volontären offenstehen.

Die Kehrseite der Madaille größerer Unabhängigkeit und Freiheiten im Vergleich zum Kibbuz: vor allem in abgelegenen Moschawim »läuft nichts«, zumal von freitagabends bis samstags keine Busse verkehren. Da bleibt dann häufig tatsächlich nur der Blick ins Glas. Das Leben im Moschaw kann in sehr ruhigen Bahnen verlaufen, vergleicht man es mit dem Freizzeitbedingungen im Kibbuz, wo ausgiebige Volontärsparties gefeiert werden. Im Moschaw steht und fällt dagegen die Zufriedenheit der Freiwilligen mit dem Verhältnis zur Familie. Wer einen sympathischen Farmer erwischt hat, kann davon ausgehen, daß sich dieses nicht nur auf die Arbeit erstreckt. Dann kommt es auch schon mal zu Einladungen zum Abendessen, meist freitags. Für Abwechslung in grenznahen Moschawim (Gaza, Jordanien) sorgen auch palästinesische Araber und Beduinen, die für ihre Gastfreundschaft bekannt sind und Volontäre schon zum Mittagessen bei sich zu Hause einladen.

Seitens des Moschaw wäre folgendes wünschenswert:
Den Volontären steht für ihre Freizeitgestaltung ein passender Treffpunkt zur Verfügung.
Der Moschaw stellt Zeitungen, möglichst in der Heimatsprache der Volontäre, zur Verfügung.
Gelegentlich sollen Vorträge über Leben und Arbeit im Moschaw, Leben in Israel usw. stattfinden.

Sicherheitsaspekt

Sofern sich der Moschaw in einer unsicheren Gegend befindet - das ist in den besetzten Gebieten allemal der Fall - ist er von einem (doppelten) Metallzaun umgeben, dessen Tore nach Einbruch der Dunkelheit verschlossen werden. Mitglieder des Moschaws verfügen jeweils über einen eigenen Schlüssel. Besuche in einem anderen Moschaw sind zu vorgerückter Stunde also nur nach Absprache möglich.

Soldaten, unterstützt von männlichen Moschawmitgliedern, schieben rund um die Uhr Wache. Für Volontäre bedeutet dies, eine Sperrstunde einhalten zu müssen. Kaum ein Siedler verläßt sein Hause unbewaffnet: entweder trägt er seine Pistole unmittelbar bei sich, oder er deponiert sie im Handschuhfach seines Gefährts.

Verschiedenes

Der Volontär darf Gäste nur empfangen, wenn dies mit dem Volontärverantwortlichen abgesprochen ist.
Haustiere sind nicht erlaubt.
Visaverlängerung und ähnliche Vorgänge liegen in der Verantwortung des Volontärs. Das Büro stellt dafür einen Vordruck der Moschawbewegung zur Verfügung.
Ein Volontär, der seinen Moschaw verlassen möchte, sollte dies mindestens eine Woche vorher seiner Familie ankündigen.
Jeder Volontär zahlt bei der Anmeldung 15 Schekel Einschreibgebühren, die er nach Ablauf eines Monats von seinem Moschaw zurückerhält.