Tipps für Volontäre (Teil 2)
Arbeitszeiten und Tätigkeiten
Der erste Tag im Moschaw ist für den Volontär arbeitsfrei, damit er den Moschaw, seine Mitglieder und die unmittelbare Umgebung kennenlernen kann. Dieser Tag wird nicht bezahlt.
Jeder Volontär arbeitet an sechs Tagen in der Woche jeweils mindestens acht Stunden.
Jeder Volontär sollte - über die Sabbat hinaus - einen freien Tag pro Monat erhalten. Nicht-Juden dürfen ihre Feiertage begehen, die nicht als zusätzliche freie Tage gewertet werden. Nach zwei Monaten steht Freiwilligen dann ein Zwei- oder Dreitagesauflug zu (s. »Ausflüge«).
Krankschreiben kann nur der Arzt oder die Krankenschwester. Ein Volontär, der mindestens zwei Wochen im Moschaw gearbeitet hat und krank wird, erhält den vollen Essensbetrag, bis zu sieben Tagen in der Woche.
Volontäre werden sich mit folgenden Tätigkeiten im Gewächshaus und im Freiland konfrontiert sehen: bei Tomaten, Gurken usw. abgestorbene Pflanzenteile entfernen; Pflanzen zurückschneiden; Jungpflanzen aufbinden; Schnittblumen ernten, nach Größe sortieren, bündeln und verpacken; Gemüse ernten, z.B. Gurken, Pfefferschoten, Auberginen oder Tomaten; alle Arbeiten rund um den Weinanbau; Setzlinge auspflanzen und pikieren; Verpackungs- und Sortierarbeiten; »Spritzen« von Pflanzen gegen Wildkräuter, Pilzbefall und tierische Schädlinge.
Bei gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten - z.B. dem Ausbringen von Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden mittels einer motorbetriebenen Pumpe - wird entsprechende Schutzkleidung bzw. werden Atemschutzmasken gestellt.
Kein Volontär darf einen Traktor oder irgendein anderes landwirtschaftliches Fahrzeug fahren, wenn er dafür nicht den entsprechenden Führerschein besitzt.
Volontäre werden nicht als Haushaltshilfen aufgenommen.
Taschengeld
Der Volontär erhält ein monatliches Taschengeld im Gegenwert von ca. Euro 100 (1200 NIS), basierend auf einem durchschnittlichen Zehn-Stunden-Tag. Trotz des ständigen Wertverlustes des Schekel braucht man sich nicht um den Verlust an Zahlungskraft zu sorgen: die ausbezahlte Summe wird immer wieder dem Dollar-Wechselkurs angepaßt, bleibt also bei etwa Euro 100 im Monat. Aus den genannten Beträgen errechnet sich ein ungefährer Stundenlohn von 4-5 Schekel.
Wer die gesamte Wintersaison, mindestens aber zwei bis drei Monate lang, im Moschaw arbeitet, hat Anrecht auf einen Season Bonus in Höhe eines einwöchigen bis zweimonatigen Arbeitslohns. Umfassende Regelungen für alle Moschawim gibt es nicht, doch bemühen sich die Volontärszentren um bestimmte Mindeststandards. Letztendlich kommt es aber auf die Einstellung der einzelnen Familien an: manchen ist eben an einer anständigen Entlohnung ihrer Arbeiter mehr gelegen als anderen. Zahlmäßig überlegen dürften letztere Zeitgenossen sein. Nicht selten bietet die inkonsequente Handhabung des Bonussystems Grund für Mißstimmungen und Auseinandersetzungen. Sollte sich herausstellen, daß kein Einvernehmen mit dem Moschawfarmer herzustellen ist, wende man sich an den Volontärsleiter oder den Moschawverband, um sich umvermitteln zu lassen (s. Kap. »Aufnahmebedingungen«).
Um Wechselkurseinbußen zu vermeiden, sollten Volontäre nach Auszahlung ihres Taschengeldes und Begleichung ihrer Kosten zu Beginn des Monats restliche Schekel in Dollar umtauschen. Der Schwarzmarkt bietet günstigere Konditionen als Banken. Erfahrende Volontäre und Moschawmitglieder verraten gerne, wie und wo man´s macht.
Ein Volontär, der nicht bei seinem Farmer ißt, erhält einen bestimmten Ausgleichsbetrag, um die Kosten für Essen und andere wichtige Artikel abzudecken. Diese können im Laden des Moschaw gekauft werden.