Rund um den BAföG-Antrag
Staatliche Hilfe für Studierende
Das BAföG soll, so war es jedenfalls ursprünglich gedacht, allen Studierenden, deren Elternhaus kein Studium finanzieren kann, die notwendige Grundversorgung sichern. Tatsächlich wurde das Vorhaben nach und nach verwässert - trotz und zum Teil wegen der Reformen. Man sollte sich jedoch nicht von vorneherein abschrecken lassen, einen BAföG-Antrag zu stellen. In den letzten Jahren wurde das in den Haushalten von Bund und Ländern bereitgestellte Geld gar nicht vollständig abgerufen, weil sich nicht genug Berechtigte fanden, die einen Antrag stellten.
Die Frage nach der Förderungswürdigkeit ist leider nicht sofort zu beantworten, da die Vergaberegelungen kompliziert sind. Hier einige grundsätzliche Kriterien:
- Die Ausbildung muss nach dem BAföG förderungswürdig sein. Darunter fallen alle grundständigen Studienfächer an staatlichen Hoch-schulen. Andere Studiengänge an privaten Schulen können diesen gleichgestellt sein. Die Auskunft darüber erteilt die jeweilige Fachhochschule oder private Universität.
- Das Alter bei Studienbeginn wurde 2010 auf 35 Jahre angehoben (bislang: 30 Jahre).
- Erforderlich ist die deutsche Staatsanghörigkeit
- Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtiger
- Ein Elternteil ist Deutscher und wohnt in Deutschland
- Ausländer / in mit schon länger in Deutschland erwerbstätigen Eltern.
- Das Schüler-BAföG kann nur von volljährigen Schülern und erst ab der 10. Klasse beantragt werden
- Das Meister-BAföG ist mit dem Eintritt in den Meisterkurs oder die Meisterschule möglich