Erlass der Studiengebühren?
Kostenloses Studium für Hochbegabte
Gerichtsstreit vor dem Freiburger Verwaltungsgericht
Der Idee zur Einführung von Studiengebühren folgte eine deutschlandweite Protestwelle. Sollte freie Bildung sich zum verkäuflichen Gut wandeln? Doch wie so oft bei Geldfragen setzten die Politiker ihren Willen durch, so dass Studenten mittlerweile für ihre Bildung berappen müssen. In Baden-Württemberg allerdings werden Hochbegabte vermutlich bald von dieser Regelung ausgenommen sein.
Bislang fassten die Hochschulen das baden-württembergische Gesetz so auf, dass sie die Möglichkeit haben, Hochbegabte von Zahlungen zu befreien, so sie als Uni es wollten. Andernfalls dürften sie ganz ungestört weiterkassieren.
Hoher Verwaltungsaufwand und undurchsichtige Kriterien schreckten die meisten davon ab, was jedoch laut Freiburger Verwaltungsgericht unzulässig war: Alle Landeshochschulen haben Hochbegabte zu fördern.
Die Freiburger Universität suchte mit dem Erlass von Studiengebühren bei herausragenden Leistungen Hochbegabte anzulocken, um ihren Ruf als Elite-Uni weiter auszubauen. Dieses Verhalten rückten die Richter ebenfalls ins rechte Licht, denn der Zahlungserlass diene nicht der Uni sondern Studenten. Jede Hochschule hat bei ihren Besten also die Studiengebühren zu vergessen.
Bei der Auswahl darf eine Hochschule nicht nach Lust und Laune verfahren. So hat sie nicht nur IQ und Abitursnote zu berücksichtigen sondern auch die Leistung während des Studiums. Man nehme an, ein überdurchschnittlich gescheiter Kopf vermassele sein Studium trotzdem - in dem Fall widerspräche eine Förderung dem Sinn des Gesetzes.